Zwei Comic-Zeichner meinen, dass dem so sei; und sie erhalten in erster Instanz Recht.
Das Landgericht Hamburg urteilt, dass Google gegen den Willen des Rechteinhabers keine Vorschaubilder in den Suchergebnissen anzeigen darf (Az. 308 O 42/06 u.a).
Gehört damit die Bildersuche bald der Vergangenheit an?
Nebenstehende Abbildung zeigt einen Abriss der Suchergebnisse nach der Eingabe blomus keilbach domus apart.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Google will in Berufung gehen und evtl. auch den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen.
Ein Kommentar von RA Dennis Sevriens: Google Bildersuche – Verstoß gegen Urheberrecht?
heise online: LG Hamburg: Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig
Nachtrag 17.10.2008:
heise online: Gericht begründet Bildersucheverbot gegen Google