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Verletzt die Flipboard-App Urheberrechte?

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Auf den ersten Blick gefällt mir Flipboard: ich finde schnell interessante Inhalte aus aller Welt, und ich kann ganz einfach ein “eigenes” Magazin zusammenstellen.

Hierzu habe ich einen kleinen Test gemacht, den ich anhand von Screenshots dokumentiert habe: Magazine zu meinen Arbeits- und Beratungsthemen “Handel im Wandel”, “Handel International” u.ä. sind schnell angelegt und “mit einem Flip” werden interessante Artikel hinzugefügt.

Mein Flipboard

Diese Magazine sind nun öffentlich, und ohne weitere Werbung folgen schnell eine handvoll Leser. Gut, eine handvoll Leser sind nicht viel; aber es gibt auch Magazine mit mehr als 10.000 Lesern.

Müssen Autoren einwilligen, wenn ihre Inhalte “geflippt” werden? Wann sollten oder müssen die Autoren eine Vergütung erhalten? …

Fragen über Fragen. Und alle diese Fragen sollten m.E. auch diskutiert werden.

Auf der anderen Seite wird gerne darauf verwiesen, dass die Autoren doch auch gerade Aufmerksamkeit wollen, und somit froh sein sollen, dass ihre Inhalte weiterverbreitet werden …

Mit dem heutigen Tag beende ich mein kleines Flipboard-Experiment, und zukünftig werde ich  ausschließlich eigene Artikel in mein Magazin “Domus Apart” flippen, diese Artikel dürfen auch gerne unter der Creative Commons CC-BY-SA weiterverbreitet werden.

Aber darüber hinaus führt Flipboard auch ein noch Eigenleben: Inhalte werden auch  eingesammelt, ohne dass sie explizit von Nutzern geflippt werden.

Suche ich z.B. nach dem Twitter-Namen @domusapart

domusapart on flipboard

wird auch folgendes angezeigt

Flipboard presents domusapart

was dann z.B. so aussieht

flipboard presents rainerhelmes

Also auf zum fröhlichen Flippen!?!

Rainer Helmes


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